Allgemeine Verkaufs-und Lieferbedingungen
Wenn dieser Text nicht auf Niederländisch erscheint: Dieses Dokument ist eine Übersetzung. Im Falle von Streitigkeiten über die Auslegung einer dieser Bedingungen ist die offizielle niederländische Sprachversion maßgebend.
Definitionen
- E-Mobility Service: E-Mobility Service, gegründet in Amersfoort unter der Handelskammer Nr. 72442530.
- Kunde: die Person, mit der E-Mobility Service einen Vertrag abgeschlossen hat.
- Parteien: E-Mobility Service und Kunde gemeinsam.
- Verbraucher: ein Kunde, der auch eine natürliche Person ist und als Privatperson handelt.
Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Angebote, Aktivitäten, Bestellungen, Vereinbarungen und Lieferungen von Dienstleistungen oder Produkten durch oder im Namen von E-Mobility Service.
- Die Parteien können von diesen Bedingungen nur abweichen, wenn sie dies ausdrücklich schriftlich vereinbart haben.
- Die Anwendbarkeit zusätzlicher und/oder abweichender AGB des Kunden oder Dritter wird von den Parteien ausdrücklich ausgeschlossen.
Preise
- Alle von E-Mobility Service berechneten Preise verstehen sich in Euro, ohne Mehrwertsteuer und ohne sonstige Kosten wie Verwaltungskosten, Abgaben und Reise-, Versand- oder Transportkosten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben oder anders vereinbart.
- Alle Preise, die E-Mobility Service für seine Produkte oder Dienstleistungen verwendet, auf seiner Website verwendet oder anderweitig bekannt gemacht werden, können von E-Mobility Service jederzeit geändert werden.
- Erhöhungen der Einstandspreise von Produkten oder Teilen davon, die E-Mobility Service zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe oder des Vertragsschlusses nicht vorhersehen konnte, können zu Preiserhöhungen führen.
- Der Verbraucher hat das Recht, einen Vertrag infolge einer Preiserhöhung im Sinne von Absatz 3 aufzulösen, es sei denn, die Preiserhöhung beruht auf einer gesetzlichen Regelung.
- Der Preis für eine Dienstleistung wird von E-Mobility Service anhand der tatsächlich aufgewendeten Stunden ermittelt.
- Der Preis berechnet sich nach den üblichen Stundensätzen von E-Mobility Service, die für den Zeitraum gelten, in dem er die Arbeiten durchführt, es sei denn, es wurde ein anderer Stundensatz vereinbart.
- Haben die Parteien für eine Leistung von E-Mobility Service einen Gesamtbetrag vereinbart, handelt es sich hierbei stets um einen Richtpreis, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich einen Festpreis vereinbart, von dem nicht abgewichen werden kann.
- E-Mobility Service ist berechtigt, bis zu 10 % vom Richtpreis abzuweichen.
- Liegt der Richtpreis um mehr als 10 % höher, muss E-Mobility Service den Kunden rechtzeitig darüber informieren, warum ein höherer Preis gerechtfertigt ist.
- Liegt der Richtpreis um mehr als 10 % höher, hat der Kunde das Recht, den den Richtpreis zuzüglich 10 % übersteigenden Teil der Bestellung zu stornieren.
- E-Mobility Service behält sich das Recht vor, die Preise jährlich anzupassen.
- Preisanpassungen wird E-Mobility Service dem Kunden vor Beginn mitteilen.
- Der Verbraucher hat das Recht, den Vertrag mit E-Mobility Service zu kündigen, wenn er mit der Preiserhöhung nicht einverstanden ist.
Zahlungen und Zahlungsfrist
- E-Mobility Service kann bei Vertragsabschluss eine Anzahlung von bis zu 50 % des vereinbarten Betrages verlangen.
- Nachträgliche Zahlungen hat der Kunde, je nach Vereinbarung, innerhalb von maximal 30 Tagen nach Lieferung der Ware zu leisten.
- Zahlungsbedingungen gelten als strikte Zahlungsbedingungen. Das bedeutet, wenn der Kunde den vereinbarten Betrag nicht spätestens am letzten Tag der Zahlungsfrist bezahlt hat, gerät er von Rechts wegen in Verzug und in Verzug, ohne dass E-Mobility Service den Kunden gemahnen oder in Verzug setzen muss . . .
- E-Mobility Service behält sich das Recht vor, eine Lieferung von der sofortigen Zahlung abhängig zu machen oder eine Sicherheitsleistung für den Gesamtbetrag der Dienstleistungen oder Produkte zu verlangen.
Folgen nicht pünktlich
- Zahlt der Kunde nicht innerhalb der vereinbarten Frist, ist E-Mobility Service berechtigt, ab dem Tag des Verzugs des Kunden Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat zu berechnen, wobei ein Teil eines Monats als ganzer Monat zählt.
- Kommt der Kunde in Verzug, schuldet er E-Mobility Service auch außergerichtliche Inkassokosten und etwaige Entschädigungen.
- Die Inkassokosten werden auf der Grundlage der Verordnung über den Ersatz außergerichtlicher Inkassokosten berechnet.
- Zahlt der Kunde nicht rechtzeitig, kann E-Mobility Service seine Verpflichtungen aussetzen, bis der Kunde seine Zahlungsverpflichtung erfüllt hat.
- Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder der Zahlungseinstellung des Kunden werden die Forderungen von E-Mobility Service gegen den Kunden sofort fällig und zahlbar.
- Verweigert der Kunde die Mitwirkung bei der Vertragsdurchführung durch E-Mobility Service, bleibt er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an E-Mobility Service zu zahlen.
Beschwerderecht
- Sobald der Kunde in Zahlungsverzug gerät, ist E-Mobility Service berechtigt, sich auf das Reklamationsrecht bezüglich der nicht bezahlten, an den Kunden gelieferten Produkte zu berufen.
- E-Mobility Service beruft sich auf das Recht der Werbung mittels schriftlicher oder elektronischer Kommunikation.
- Sobald der Kunde über das geltend gemachte Reklamationsrecht informiert wurde, muss der Kunde die Produkte, auf die sich dieses Recht bezieht, unverzüglich an E-Mobility Service zurücksenden, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
- Die Kosten für die Rücksendung oder Rücksendung der Produkte trägt der Kunde.
Widerrufsrecht
- Ein Verbraucher kann einen Online-Kauf innerhalb einer Widerrufsfrist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen stornieren, sofern:
- Das Produkt wurde nicht verwendet
- Es ist kein Produkt, das schnell verderben kann, wie Lebensmittel oder Blumen
- es handelt sich nicht um ein Produkt, das speziell für den Verbraucher maßgeschneidert oder modifiziert wurde
- es handelt sich nicht um ein Produkt, das aus hygienischen Gründen nicht zurückgegeben werden kann (Unterwäsche, Bademode usw.)
- das Siegel noch intakt ist, wenn es sich um Datenträger mit digitalen Inhalten (DVDs, CDs etc.)
- das Produkt ist keine Reise, Fahrkarte, Verpflegungsauftrag oder Freizeitbeschäftigung
- Das Produkt ist keine lose Zeitschrift oder Zeitung
- es handelt sich nicht um eine Notreparatur (Auftrag).
- der Verbraucher auf sein Widerrufsrecht nicht verzichtet hat
- Die Bedenkzeit von 14 Tagen gemäß Absatz 1 beginnt:
- am Tag, nachdem der Verbraucher das letzte Produkt oder einen Teil einer Bestellung erhalten hat
- sobald der Verbraucher das erste Produkt mit einem Abonnement erhalten hat
- sobald der Verbraucher zum ersten Mal eine Dienstleistung erworben hat
- sobald der Verbraucher bestätigt hat, dass er digitale Inhalte über das Internet erwerben wird
- Der Verbraucher kann sein Widerrufsrecht per E-Mail geltend machen, auf Wunsch mit dem Widerrufsformular, das von der Website von E-Mobility Service, www.e-mobilityservice.nl, heruntergeladen werden kann.
- Der Verbraucher ist verpflichtet, das Produkt innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe seines Widerrufsrechts an E-Mobility Service zurückzusenden, andernfalls erlischt sein Widerrufsrecht.
- Die Kosten für Rücksendungen werden nur bei Rücksendung der gesamten Bestellung von E-Mobility Service übernommen.
Seitenumbruch
- Sofern die Anschaffungskosten und etwaige sonstige Kosten (wie etwa Versand- und Rücksendekosten) nach dem Gesetz erstattungsfähig sind, erstattet E-Mobility Service diese Kosten dem Verbraucher innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des fristgerechten Rechtsbehelfs Widerrufsrecht, sofern der Verbraucher das Produkt rechtzeitig an E-Mobility Service zurückgesandt hat.
Recht auf Aussetzung
Sofern der Kunde kein Verbraucher ist, verzichtet der Kunde auf das Recht, die Erfüllung von Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung auszusetzen.
Zurückbehaltungsrecht
- E-Mobility Service kann sich auf sein Zurückbehaltungsrecht berufen und in diesem Fall die Produkte des Kunden in seinem Besitz behalten, bis der Kunde alle offenen Rechnungen in Bezug auf E-Mobility Service bezahlt hat, es sei denn, der Kunde hat für diese Kosten eine ausreichende Sicherheit geleistet.
- Das Zurückbehaltungsrecht gilt auch aufgrund früherer Vereinbarungen, aus denen der Kunde E-Mobility Service noch Zahlungen schuldet.
- E-Mobility Service haftet niemals für Schäden, die dem Kunden durch die Ausübung seines Zurückbehaltungsrechts entstehen.
Siedlung
Sofern der Kunde Verbraucher ist, verzichtet der Kunde auf die Aufrechnung einer Forderung gegenüber E-Mobility Service mit einer Forderung gegenüber E-Mobility Service.
Retention
- E-Mobility Service bleibt Eigentümer aller gelieferten Produkte, bis der Kunde alle seine Zahlungsverpflichtungen in Bezug auf E-Mobility Service aus einem mit E-Mobility Service geschlossenen Vertrag, einschließlich Ansprüchen wegen Mängeln bei der Erfüllung, vollständig erfüllt hat.
- Bis dahin kann sich E-Mobility Service auf seinen Eigentumsvorbehalt berufen und die Ware zurücknehmen.
- Bevor das Eigentum auf den Kunden übergegangen ist, darf der Kunde die Produkte nicht verpfänden, verkaufen, veräußern oder anderweitig belasten.
- Wenn sich E-Mobility Service auf seinen Eigentumsvorbehalt beruft, gilt der Vertrag als aufgelöst und E-Mobility Service ist berechtigt, Schadensersatz, entgangenen Gewinn und Zinsen zu verlangen.
Lieferung
- Die Lieferung erfolgt solange der Vorrat reicht.
- Die Lieferung erfolgt bei E-Mobility Service, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
- Die Lieferung der online bestellten Produkte erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse.
- Werden die vereinbarten Beträge nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt, ist E-Mobility Service berechtigt, seine Verpflichtungen auszusetzen, bis der vereinbarte Teil bezahlt ist.
- Bei Zahlungsverzug tritt Gläubigerverzug ein mit der Folge, dass der Kunde gegenüber E-Mobility Service keinen Einwand wegen verspäteter Lieferung erheben kann.
Lieferzeit
- Die von E-Mobility Service angegebenen Lieferzeiten sind Richtwerte und berechtigen den Kunden nicht zur Auflösung oder Entschädigung, wenn diese überschritten werden, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
- Die Lieferzeit beginnt in dem Moment, in dem der Kunde den (elektronischen) Bestellvorgang vollständig abgeschlossen und eine (elektronische Bestätigung) von E-Mobility Service erhalten hat.
- Die Überschreitung der angegebenen Lieferzeit berechtigt den Kunden nicht zu Schadensersatz oder dem Recht, den Vertrag aufzulösen, es sei denn, E-Mobility Service ist nicht in der Lage, innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Aufforderung zu liefern, oder wenn die Parteien etwas anderes vereinbart haben.
Tatsächliche Zustellung
Der Kunde muss sicherstellen, dass die tatsächliche Lieferung der von ihm bestellten Produkte pünktlich erfolgen kann.
Transportkosten
Die Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
Verpackung und Versand
- Wenn die Verpackung eines gelieferten Produkts geöffnet oder beschädigt ist, muss der Kunde vor Erhalt des Produkts eine Anzeige vom Spediteur oder Zusteller erstellen lassen, andernfalls kann E-Mobility Service nicht für etwaige Schäden haftbar gemacht werden.
- Übernimmt der Kunde den Transport eines Produktes selbst, muss er sichtbare Schäden an Produkten oder der Verpackung vor dem Transport E-Mobility Service melden, andernfalls kann E-Mobility Service nicht für Schäden haftbar gemacht werden.
Versicherung
- Der Kunde verpflichtet sich, folgende Sachen unter anderem gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie Diebstahl ausreichend zu versichern und versichert zu halten:
- gelieferte Waren, die für die Durchführung des zugrunde liegenden Vertrages erforderlich sind
- Angelegenheiten des E-Mobility Service, die beim Kunden vorhanden sind
- unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware
- Auf erstes Anfordern von E-Mobility Service stellt der Kunde die Police dieser Versicherungen zur Einsicht zur Verfügung.
Aufbewahrung
- Nimmt der Kunde bestellte Produkte erst nach Ablauf des vereinbarten Liefertermins ab, trägt der Kunde das Risiko eines etwaigen Qualitätsverlustes vollständig.
- Etwaige Mehrkosten durch vorzeitigen oder verspäteten Kauf von Produkten gehen vollständig zu Lasten des Kunden.
Garantie
- Wenn die Parteien einen Vertrag mit Dienstleistungscharakter abgeschlossen haben, enthält dieser nur Aufwandsverpflichtungen für E-Mobility Service, keine Ergebnisverpflichtungen.
- Die Garantie in Bezug auf Produkte gilt nur für Mängel, die auf Herstellungs-, Konstruktions- oder Materialfehler zurückzuführen sind.
- Die Gewährleistung gilt nicht bei normaler Abnutzung und Schäden infolge von Unfällen, Änderungen am Produkt, Fahrlässigkeit oder unsachgemäßem Gebrauch durch den Kunden, sowie wenn die Ursache des Mangels nicht eindeutig festgestellt werden kann.
- Das Risiko des Verlusts, der Beschädigung oder des Diebstahls der Produkte, die Gegenstand einer Vereinbarung zwischen den Parteien sind, geht in dem Moment auf den Kunden über, in dem sie rechtmäßig und/oder tatsächlich geliefert werden, zumindest unter der Kontrolle des Kunden oder von a Dritter, der das Produkt im Auftrag des Kunden entgegennimmt.
Umtausch
- Ein Umtausch ist nur möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Umtausch erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Kauf gegen Vorlage der Originalrechnung
- Das Produkt wird in der Originalverpackung oder mit den noch angebrachten Original-(Preis-)Etiketten zurückgegeben
- Das Produkt wurde noch nicht verwendet
- Vom Umtausch ausgeschlossen sind rabattierte Artikel, haltbare Artikel wie Lebensmittel, Sonderanfertigungen oder speziell für den Kunden angepasste Artikel.
Ausführung der Vereinbarung
- E-Mobility Service wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und im Einklang mit den Erfordernissen guter Handwerkskunst ausführen.
- E-Mobility Service ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen (teilweise) durch Dritte erbringen zu lassen.
- Die Ausführung des Vertrages erfolgt in gegenseitiger Absprache und nach schriftlicher Vereinbarung und Zahlung einer vereinbarten Anzahlung durch den Kunden.
- Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dass E-Mobility Service rechtzeitig mit der Vertragsausführung beginnen kann.
- Hat der Kunde nicht sichergestellt, dass E-Mobility Service rechtzeitig mit der Ausführung des Vertrages beginnen kann, gehen die daraus resultierenden Mehrkosten und/oder Mehrstunden zu Lasten des Kunden.
Bereitstellung von Informationen durch den Kunden
- Der Kunde stellt E-Mobility Service alle für die ordnungsgemäße Vertragsabwicklung relevanten Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig und in der gewünschten Form und Weise zur Verfügung.
- Der Kunde gewährleistet die Richtigkeit, Vollständigkeit und Verlässlichkeit der zur Verfügung gestellten Informationen, Daten und Unterlagen, auch wenn diese von Dritten stammen, soweit sich aus der Art des Vertrages nichts anderes ergibt.
- Wenn und soweit der Kunde dies verlangt, wird E-Mobility Service die entsprechenden Unterlagen zurücksenden.
- Stellt der Kunde die von E-Mobility Service zumutbaren Informationen, Daten oder Unterlagen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß zur Verfügung und verzögert sich dadurch die Vertragsdurchführung, so gehen die daraus resultierenden Mehrkosten und Mehrstunden zu Lasten von der Kunde. .
Geistiges Eigentum
- An allen Entwürfen, Zeichnungen, Schriften, Trägern mit Daten oder sonstigen Informationen, Zitaten, Abbildungen, Skizzen, Modellen, Modelle usw., sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben.
- Der Kunde darf sie ohne vorherige schriftliche Zustimmung von E-Mobility Service nicht vervielfältigen, Dritten zeigen und/oder zugänglich machen oder in sonstiger Weise nutzen.
Geheimhaltung
- Der Kunde wird alle Informationen (in welcher Form auch immer), die er von E-Mobility Service erhält, geheim halten.
- Gleiches gilt für alle sonstigen Informationen zum E-Mobility Service, von denen der Kunde weiß oder vernünftigerweise vermuten kann, dass sie geheim oder vertraulich sind, oder von denen er erwarten kann, dass deren Verbreitung dem E-Mobility Service schaden könnte.
- Der Kunde trifft alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass auch er die in den Absätzen 1 und 2 genannten Informationen vertraulich behandelt.
- Die in diesem Artikel beschriebene Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen:
- die bereits öffentlich waren, bevor der Kunde diese Informationen erlangt hat oder die nachträglich bekannt geworden sind, ohne dass dies auf eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht des Kunden zurückzuführen ist
- die vom Kunden aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung öffentlich gemacht werden
- Die in diesem Artikel beschriebene Geheimhaltungspflicht gilt für die Dauer des zugrunde liegenden Vertrages und für einen Zeitraum von 3 Jahren nach dessen Ablauf.
Strafklausel
- Wenn die andere Partei gegen den Artikel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen über Vertraulichkeit oder über geistiges Eigentum verstößt, verwirkt sie eine sofort fällige und zahlbare Geldbuße für jeden Verstoß zugunsten des Handelsnamens.
- wenn die andere Partei ein Verbraucher ist, beträgt diese Geldbuße 1.000 €
- wenn die andere Partei eine juristische Person ist, beträgt diese Geldbuße 5.000 €
- Darüber hinaus verliert die andere Partei einen Betrag von 5 % des in Absatz 1 genannten Betrags für jeden Tag, an dem dieser Verstoß andauert.
- Für den Verfall dieser Geldbuße ist keine vorherige Inverzugsetzung oder ein Gerichtsverfahren erforderlich. Auch Schäden jeglicher Art sind nicht erforderlich.
- Der Verfall der im ersten Absatz dieses Artikels genannten Geldbuße berührt nicht die anderen Rechte von E-Mobility Service, einschließlich seines Rechts, zusätzlich zur Geldbuße eine Entschädigung zu verlangen.
Haftungsausschluss
Der Kunde stellt E-Mobility Service von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den von E-Mobility Service gelieferten Produkten und/oder Dienstleistungen frei.
Beschwerden
- Der Kunde hat ein Produkt oder eine Dienstleistung von E-Mobility Service schnellstmöglich auf etwaige Mängel zu untersuchen.
- Wenn ein geliefertes Produkt oder eine gelieferte Dienstleistung nicht dem entspricht, was der Kunde vernünftigerweise von der Vereinbarung erwarten konnte, muss der Kunde dies E-Mobility Service so schnell wie möglich mitteilen, in jedem Fall jedoch innerhalb von 1 Monat nach Entdeckung der Mängel. .
- Verbraucher müssen dies E-Mobility Service innerhalb von 2 Monaten nach Entdeckung der Mängel mitteilen.
- Der Kunde liefert eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels, damit E-Mobility Service angemessen reagieren kann.
- Der Kunde muss nachweisen, dass sich die Reklamation auf eine Vereinbarung zwischen den Parteien bezieht.
- Bezieht sich eine Beanstandung auf laufende Arbeiten, so kann dies jedenfalls nicht dazu führen, dass E-Mobility Service verpflichtet ist, andere als vereinbarte Arbeiten durchzuführen.
Mahnung
- Der Kunde hat E-Mobility Service jede Inverzugsetzung schriftlich anzuzeigen.
- Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dass eine Mahnung E-Mobility Service tatsächlich (fristgerecht) erreicht.
Seitenumbruch
Gesamtschuldnerische Haftung des Kunden
Wenn E-Mobility Service einen Vertrag mit mehreren Kunden abschließt, haftet jeder von ihnen gesamtschuldnerisch für die gesamten Beträge, die E-Mobility Service im Rahmen dieses Vertrags geschuldet werden.
Haftung E-Mobilitätsservice
- E-Mobility Service haftet nur für Schäden des Kunden, wenn und soweit diese auf Vorsatz oder grob fahrlässiger Fahrlässigkeit beruhen.
- Wenn E-Mobility Service für Schäden haftet, haftet sie nur für direkte Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Ausführung eines Vertrages ergeben.
- E-Mobility Service haftet niemals für indirekte Schäden wie Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen oder Schäden an Dritten.
- Soweit E-Mobility Service haftet, ist diese Haftung auf den Betrag beschränkt, der von einer abgeschlossenen (Berufs-)Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird und mangels (vollständiger) Zahlung durch eine Versicherungsgesellschaft auf die Schadenssumme beschränkt der (Teil des) Rechnungsbetrags, auf den sich die Verbindlichkeit bezieht.
- Alle Abbildungen, Fotos, Farben, Zeichnungen, Beschreibungen auf der Website oder in einem Katalog sind nur indikativ und nur annähernd und können nicht zu einer Entschädigung und/oder (teilweisen) Auflösung des Vertrages und/oder Aufhebung einer Verpflichtung führen.
Ablaufzeitraum
Jeglicher Anspruch des Kunden auf Schadensersatz von E-Mobility Service erlischt in jedem Fall 12 Monate nach dem Ereignis, aus dem sich die Haftung direkt oder indirekt ergibt. Dies schließt die Bestimmungen von Artikel 6:89 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht aus.
Widerrufsrecht
- Der Kunde hat das Recht, den Vertrag aufzulösen, wenn E-Mobility Service seinen Verpflichtungen schuldhaft nicht nachkommt, es sei denn, dieser Mangel rechtfertigt nicht wegen seiner besonderen Art oder untergeordneten Bedeutung eine Kündigung.
- Ist die Erfüllung der Verpflichtungen von E-Mobility Service nicht dauerhaft oder vorübergehend unmöglich, kann die Auflösung erst nach Verzug von E-Mobility Service erfolgen.
- E-Mobility Service hat das Recht, den Vertrag mit dem Kunden aufzulösen, wenn der Kunde seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt oder wenn E-Mobility Service Umstände zur Kenntnis genommen hat, die Anlass zu der Befürchtung geben, dass die der Kunde seinen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen kann.
Höhere Gewalt
- Zusätzlich zu den Bestimmungen des Artikels 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs kann ein Versäumnis von E-Mobility Service bei der Erfüllung einer Verpflichtung gegenüber dem Kunden E-Mobility Service in keinem Willen von E-Mobility zur Last gelegt werden. Service-unabhängige Situation, aufgrund derer die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise verhindert wird oder aufgrund derer die Erfüllung seiner Verpflichtungen von E-Mobility Service nicht zugemutet werden kann.
- Die in Absatz 1 genannte Situation höherer Gewalt umfasst auch – ist aber nicht beschränkt auf: einen Ausnahmezustand (wie Bürgerkrieg, Aufruhr, Unruhen, Naturkatastrophen usw.); Nichterfüllung und höhere Gewalt von Lieferanten, Zustellern oder sonstigen Dritten; unerwartete Strom-, Strom-, Internet-, Computer- und Telekommunikationsausfälle; Computerviren, Streiks, behördliche Maßnahmen, unvorhergesehene Transportprobleme, schlechte Wetterbedingungen und Arbeitsniederlegungen.
- Wenn eine Situation höherer Gewalt eintritt, aufgrund derer E-Mobility Service eine oder mehrere Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nicht erfüllen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, bis E-Mobility Service sie wieder erfüllen kann.
- Ab dem Zeitpunkt, an dem eine Situation höherer Gewalt mindestens 30 Kalendertage gedauert hat, können beide Parteien den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich auflösen.
- E-Mobility Service schuldet in einer Situation höherer Gewalt keinen (Schadens-) Ersatz, selbst wenn sie aus der Situation höherer Gewalt Vorteile zieht.
Änderungen der Vereinbarung
Wenn es nach Abschluss der Vereinbarung für ihre Umsetzung notwendig erscheint, ihren Inhalt zu ändern oder zu ergänzen, werden die Parteien die Vereinbarung rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache entsprechend anpassen.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- E-Mobility Service ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
- Kleinere Änderungen sind jederzeit möglich.
- E-Mobility Service wird wesentliche inhaltliche Änderungen möglichst vorab mit dem Kunden besprechen.
- Verbraucher haben das Recht, den Vertrag im Falle einer wesentlichen Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu widerrufen.
Übertragung von Rechten
- Rechte des Kunden aus einer Vereinbarung zwischen den Parteien können ohne vorherige schriftliche Zustimmung von E-Mobility Service nicht auf Dritte übertragen werden.
- Diese Bestimmung gilt als vermögensrechtliche Bestimmung im Sinne von Abschnitt 3:83(XNUMX) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
Folgen der Nichtigkeit oder Nichtigkeit
- Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig oder anfechtbar erweisen, berührt dies die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
- In diesem Fall wird eine nichtige oder anfechtbare Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzt, die dem am nächsten kommt, was E-Mobility Service bei der Ausgestaltung der Bedingungen in diesem Punkt im Sinn hatte.
Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
- Das niederländische Recht gilt ausschließlich für jede Vereinbarung zwischen den Parteien.
- Das niederländische Gericht in dem Bezirk, in dem E-Mobility Service seinen Sitz / seine Praxis / sein Büro hat, ist ausschließlich zuständig für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, sofern das Gesetz nichts anderes vorschreibt.
Sprachen:
- Die Website von E-Mobility Service bv ist in mehreren Sprachen verfügbar.
- Übersetzungen unterliegen etwaigen fehlerhaften Übersetzungen. Bei Streitigkeiten über die Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die offizielle niederländische Version maßgebend.
Erstellt am 01.